Bürgerbeteiligungsverfahren

Laut der »Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb)« ist mit „Bürgerbeteiligung“ die freiwillige und unentgeltliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen gemeint.

Grundsätzlich lassen sich drei Bereiche der politischen Beteiligung an der Demokratie unterscheiden:
1. Mitbestimmung an repräsentativen Strukturen (z.B. Wahlen)
2. Die Mitbestimmung an direkten Sachfragen (z.B. Bürgerbegehren, Volksentscheide)
3. weitere partizipative Formen der Beteiligung etwa durch Dialog und Beratung (z.B. Runde Tische, Planungs-AGs, Zukunftswerkstätten; die Teilnahme an Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Flash Mobs).

Ergebnisse aus dialogorientierten Verfahren können keinen automatischen Anspruch auf Umsetzung der Ergebnisse beanspruchen, jedoch besteht die Möglichkeit, dass ihre Ergebnisse z.B. durch die Akzeptanz der Verwaltungen oder die Selbstorganisation von Bürgerinnen und Bürgern als bindend anerkannt werden. Unterschiedliche Vorstellungen darüber, was legitime Entscheidungen sind, führen oft zu unterschiedlichen Vorstellungen und Ansprüchen, insbesondere zwischen gewählten Mandatsträgerträgern und neuen Gruppierungen wie z.B. Bürgerinitiativen. Diese unterschiedlichen Vorstellungen und Umsetzungswege führen häufig zu tief greifenden Konflikten, die einen vor die Anforderung stellen, wie heute zielführende Dialogverfahren gestaltet werden können, die sowohl bindend sind als auch die inhaltlichen Mitgestaltungsansprüche der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.

In Baden-Württemberg hat 2012 die »AG Bürgermitwirkung des Städtetags« Hinweise und Empfehlungen zur Bürgermitwirkung in der Kommunalpolitik [12.1] vorgelegt und möchte damit mehr Menschen für eine demokratische Mitwirkung gewinnen. Die Hinweise und Empfehlungen sollen zudem die Arbeit der Kommunalpolitiker/innen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen unterstützen.

Außerdem hat das Staatsministerium Baden-Württemberg eine Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung eingerichtet und ein Beteiligungsportal eröffnet:
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Telefon: 0711 2153-0
E-Mail: beteiligungsportal@stm.bwl.de
Internet: www.beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de

In Hessen unterstützt die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ bestehende Initiativen vor Ort wie z.B. die hessischen Bürgerstiftungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das kommunale Leben attraktiver zu machen und die Gemeinschaft vor Ort zu stärken.
Schenk´sches Haus, Friedrichstraße 32
65185 Wiesbaden
Telefon.: 0611 971554-11
E-Mail: info@mih.hessen.de
Internet: www.miteinander-in-hessen.de

In Rheinland-Pfalz konstituierte sich 2011 die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“. In einen Einsetzungsbeschluss sind die Untersuchungsgegenstände zusammengefasst. Die Kommission selbst möchte mit ihrer Arbeit zeigen, wie eine transparente Informationsweitergabe aussehen kann (Blog).

 Heidelberg: Im Frühjahr 2011 wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der Vertrauen zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik aufbauen und eine kommunale Beteiligungskultur entwickeln sollte durch die mitgestaltende Bürgerbeteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in der Stadt Heidelberg (Homepage).

Der Arbeitskreis erstellte Leitlinien, die 2012 vom Arbeitskreis und vom Gemeinderat verabschiedet wurden (Ablaufdiagramm). Der Dialogprozess zwischen Politik, Verwaltung und Bürger/innen ist noch bis Anfang 2014 angesetzt und umfasst nun auch die Umsetzung der Leitlinien und eine erste Evaluationsphase.

Vier wesentliche Inhalte der Leitlinien:

1. Eine frühzeitige Information der Bürger/innen über die wichtigsten Projekte und Planungen der Stadt durch eine fortlaufend aktualisierte »Vorhabenliste«
2. Die Bürgerbeteiligung kann von sechs verschiedenen Initiatoren ausgehen – einschließlich der Bürger/innen selbst
3. Die Bürgerbeteiligung soll als Prozess gestaltet werden, d.h. kontinuierlich über verschiedene Planungsphasen hinweg umgesetzt werden
4. Die Leitlinien sollen verbindlich werden, indem ihre zentralen Inhalte in Form einer Satzung vom Gemeinderat verabschiedet werden.

Mannheim: Mannheim lebt von der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt. Platzumgestaltungen, eine Großgruppenkonferenz zur Kinderbetreuung, das große Thema Konversion: Bürgerbeteiligung findet in Mannheim seit vielen Jahren an verschiedenen Orten zu vielfältigen Themen und in sehr unterschiedlichen Dimensionen statt. Das Team »Bürgerschaft und Beteiligung« im Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen unterstützt seit dem Sommer 2011 »Bürgerbeteiliger« in der Mannheimer Verwaltung durch interne Beratungs- und Vernetzungsangebote. Das Team erstellte die Handreichung »Bürgerbeteiligung – Mannheim gemeinsam gestalten« (2012). Bestandteil dieser Handreichung sind die Leitsätze für gelungene Bürgerbeteiligung. Mit ihnen wird der Anspruch formuliert, den größer werdenden Herausforderungen im Bereich Bürgerbeteiligung mit zunehmender Professionalität und Ernsthaftigkeit zu begegnen. Hier einige Beispiele für Bürgerbeteiligungen in Mannheim und die entsprechende Homepage der Stadt.

Anbei eine Sammlung verbindlicher Regelungen und Handlungsempfehlungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung auch aus weiteren Städten der Metropolregion Rhein-Neckar. Dabei handelt es sich sowohl um fertige Leitlinien als auch um Informationen zu aktuellen Prozessen der Leitbilderstellung.

Lesen Sie hier weiter: Bezirksausschüsse/-beiräte

Weiterführende Informationen und Quellen

[12.1] Hinweise und Empfehlungen zur Bürgermitwirkung in der Kommunalpolitik. Städtetag Baden-Württemberg, Stuttgart. 2012

 

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