Was sind Menschenrechte?

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die internationalen Pakte und der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Artikel 1 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Menschenrechte sind Rechte, die jedem einzelnen Menschen aufgrund seines Menschseins zustehen unabhängig von Staatszugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Ethnie oder anderer Unterscheidungsmerkmalen. Die Idee dahinter ist, dass alle Menschen gleichwertig sind und einen Anspruch auf ein würdiges und selbstbestimmtes Leben haben. Daher werden die Menschenrechte auch als angeboren, unverletzlich und unveräußerlich bezeichnet.

Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), verabschiedet am 10. Dezember 1948 durch die Vereinten Nationen, wurde dieser ethische Grundsatz erstmals auf eine internationale rechtliche Ebene gehoben. In den dreißig Artikeln der AEMR u.a. folgende verschiedene Rechtskategorien festgehalten:
- Rechte zum Schutz der menschlichen Person (z.B. Recht auf Leben, Sklavereiverbot, Folterverbot, Verbot der willkürlichen Festnahme und Haft)
- Verfahrensrechte (z.B. Recht auf ein faires Gerichtsverfahren)
- Freiheitsrechte (z.B. Meinungs- und Religionsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
- Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (z.B. Recht auf soziale Sicherheit, Bildung oder Gesundheit)
- Im Juli 2010 erklärte die UN-Vollversammlung auch das Recht auf Wasser zum Menschenrecht.

Die AEMR ist keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts, sondern die Resolution 217 A (III) der UN-Vollversammlung. Allerdings hat sie einen hohen moralischen Wert und ein entsprechendes Gewicht in der öffentlichen Diskussion.

1966 wurden von der UN-Generalversammlung der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verabschiedet und traten zehn Jahre später in Kraft, nachdem sie von der geforderten Anzahl von Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Sie sind für alle Mitgliedstaaten, die sie ratifiziert haben, bindendes Recht.

Die beiden Pakte garantieren nun rechtsverbindlich folgende grundlegenden Menschenrechte:
- Recht auf Leben
- Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
- Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Recht auf die Teilnahme an allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Generelles Verbot der Diskriminierung ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten
- Recht auf Arbeit
- Recht auf Berufsfreiheit
- Recht auf berufliche Beratung
- Recht auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen
- Recht auf angemessenen Lohn
- Recht auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit
- Recht auf angemessenen Lebensunterhalt (durch Arbeit)
- Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
- Recht auf Arbeitspausen, das Recht auf regelmäßigen bezahlten Urlaub
- Recht auf Vergütung gesetzlicher Feiertage
- Recht zur Bildung von Gewerkschaften
- Recht zur Bildung von Gewerkschaftsverbänden
- Recht auf Streik
- Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf Sozialversicherung
- Recht auf größtmöglichen Schutz und Beistand für die Familie
- Verbot von Zwangsehen
- Recht auf Mutterschutz
- Recht auf bezahlten Mutterurlaub
- Sondermaßnahmen zum Schutz und Beistand für alle Kinder und Jugendlichen
- Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung für Kinder und Jugendliche
- Recht auf ein Mindestarbeitsalter für Kinder
- Recht auf einen angemessenen Lebensstandard einschließlich Recht auf Wohnen
- Recht vor Hunger geschützt zu sein
- Recht auf angemessene Ernährung
- Recht auf höchstmögliche körperliche und geistige Gesundheit
- Recht auf medizinische Versorgung für jedermann
- Recht auf Bildung
- allgemeine Grundschulpflicht und das Recht auf unentgeltliche Grundschule
- Recht auf allgemeinen Zugang zum höheren Schulwesen
- Recht auf allgemeinen Zugang zu Hochschulen für gleichermaßen für jedermann
- allgemeine Schulpflicht und das Recht auf unentgeltliche Schule
- Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben
- Recht auf Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt und seiner Anwendungen
- Urheberrecht
- Recht auf Freiheit der Forschung

Der am 15. März 2006 gegründete Menschenrechtsrat (Human Rights Council), ist ein internationales Menschenrechtsbeobachtungsorgan im System der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Er beschäftigt sich mit Fällen von Menschenrechtsverletzungen und formuliert entsprechende Empfehlungen für die Generalversammlung (z.B. Durchsetzung des Folterverbots, Meinungsfreiheit und das Recht auf Nahrung). Er erwartet von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Einhaltung höchster Menschenrechtsstandards.

Der Rat besteht aus 47 UN-Mitgliedstaaten, die mit absoluter Mehrheit von der Generalversammlung gewählt werden. Wahlen finden jährlich statt, wobei ein jeweils ein Drittel der Mitglieder für drei Jahre gewählt wird.

Der Rat arbeitet mit dem Mechanismus der universellen Menschenrechtsprüfung, dem sog. Universal Periodic Review, der darauf angelegt ist, jährlich alle 192 UN-Mitgliedstaaten auf ihre Menschenrechtslage hin zu prüfen.

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) fasst folgende Rechte der Kinder zusammen: Gleichbehandlung, Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit, freie Meinungsäußerung, Information und Gehör, gewaltfreie Erziehung, Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung, Schutz im Krieg und auf der Flucht, elterliche Fürsorge, Betreuung bei Behinderung.
 

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Internet: https://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de
Ziel der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen ist es das Menschenrechtsschutzsystem der Vereinten Nationen abzulichten, seine Mechanismen, Arbeitsweisen und Hauptaufgaben zu erklären sowie Entstehungsgeschichte und neuen Entwicklungen im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen zu erläutern.

Lesen Sie hier weiter: Menschenrechte im Deutschen Grundgesetz, Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und des Europarates

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