Bezirksausschüsse/-beiräte

In deutschen Gemeinden ist ein Bezirksausschuss/-beirat ein lokales Organ zur Interessenvertretung der Bürger/innen eines Stadt- oder Ortsteils. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Bezirksausschusses/-beirats werden vom Gemeinderat bestellt. Die Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus der jeweiligen Gemeindeordnung. Die Mitglieder üben ihre beratende Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung aus. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden.

Ein Bezirks-/Ortsbeirat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören. Das können z.B. sein:

- Neu- und Umbau sowie Betrieb städtischer Einrichtungen und Anlagen
- Ortsbildplanung und -gestaltung, einschl. Landschaftsplanung
- Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
- Bauleitplanung sowie Umlegungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Jahresbauprogramme Straßen- und Kanalbau, einschließlich Wegebau
- wichtige Bauvorhaben
- Planungen und Entscheidungen, die grundsätzliche, den Stadtbezirk prägende Belange betreffen.

182 ehrenamtliche Bezirksbeiräte aus Heidelberg beraten die städtische Verwaltung, den Gemeinderat sowie den Oberbürgermeister. Die Mitglieder der 13 Bezirksbeiräte werden von den Parteien benannt und vom Gemeinderat bestätigt. Stadtteilbezogene Projekte werden in der Regel zuerst im Bezirksbeirat diskutiert, bevor der Gemeinderat über ein Vorhaben entscheidet. Der Bezirksbeirat kann Sachverständige berufen, Betroffene anhören, beurteilt das Projekt aus Sicht des Stadtteils und gibt Empfehlungen an den Gemeinderat. Bei wichtigen Themen haben Heidelbergs Bürgermeister als Sitzungsleiter Stimmrecht. Heidelbergs jüngster Stadtteil Bahnstadt bekommt nach der Kommunalwahl im Mai 2014 auch einen Bezirksbeirat. Die Geschäftsstelle Bezirksbeiräte in der Allgemeinen Verwaltung befindet sich im
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-10190 und -10290
E-Mail: 01-bezirksbeiraete@heidelberg.de
Internet: www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Bezirksbeirat.html

Das Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein ist in 10 Stadtbezirke eingeteilt, für die jeweils ein eigener Ortsbeirat gewählt wird. Die Ortsbeiräte sind zu wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, zu hören. Die Ortsbeiräte haben ferner die Aufgabe, die örtliche Verwaltung in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk angehen, zu beraten. Je nach Einwohnerzahl des Stadtteils gehören den Ortsbeiräten zwischen 7 und 15 Mitglieder an. Die Adressen der jeweiligen Ortvorsteher/innen können der Homepage der Stadt Ludwigshafen entnommen werden.

Das Stadtgebiet Mannheim ist in 17 Bezirke aufgeteilt. Für jeden Stadtbezirk bestellt der Gemeinderat einen aus 12 Mitgliedern bestehenden Bezirksbeirat (Geschäftsordnung). Beschlussvorlagen, die für den Stadtbezirk relevant sind, werden in öffentlicher Sitzung des jeweiligen Bezirksbeirats vorberaten und mit einer Empfehlung für die weitere Beratungsfolge in den Fachausschüssen bzw. dem Gemeinderat versehen. Neben den Beschlussvorlagen, die seitens der Verwaltung in den Bezirksbeirat eingebracht werden, haben die Bezirksbeiräte noch die Möglichkeit, eigene Themenvorschläge für die Tagesordnung einzureichen. Die Bezirksbeiräte tagen deshalb dreimal pro Jahr öffentlich. Geschäftsstelle für den Bezirksbeirat ist in den Vorortbezirken die zuständige Bezirksleitung der Bürgerdienste, in den Innenstadtbezirken der Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen. Dieser koordiniert die Tätigkeit der Geschäftsstellen:
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621 293-2010
E-Mail: peter.myrczik@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de/stadt-gestalten/bezirksbeirat


Lesen Sie hier weiter: Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

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