Gültiges Recht für Fahrradfahrende

Rad gekauft und los! Dafür braucht es keinen Führerschein, keine Versicherung, keine Registrierung. Dennoch bewegen sich Radfahrer*innen nicht in einem rechtsfreien Raum. Für Radfahrer*innen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer dagegen verstößt, zahlt Bußgeld, bekommt Punkte oder sogar ein Fahrverbot mit Führerscheinentzug. Der § 1 der StVO fordert das Wichtigste für alle Verkehrsteilnehmer: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Wir wollen im Folgenden ein paar Pflichten, aber auch Rechte von Fahrradfahrern*innen vorstellen und Tipps geben, wo es weiterführende Informationen gibt.

Ist es Pflicht beim Radfahren einen Helm zu tragen?

Nein, Radfahrer*innen müssen keinen Helm tragen. Bei einem Unfall sind sie auch nicht mitschuld an den Folgen, wenn sie keinen Helm tragen, so entschied der Bundesgerichtshof 2014. In vielen Ländern Europas und der Welt ist die Rechtslage anders, meist gilt die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche, in einigen Ländern gibt es eine generelle Helmpflicht. Eine Übersicht für Europa finden Sie z.B. hier: https://www.mybike-magazin.de/reise_touren/tourenplanung/helmpflicht-auf-radreisen-in-europa

Für viele weitere Länder finden Sie Infos zur Helmpflicht und Warnwestenpflicht hier:

https://www.fahrrad-abenteuer-reisen.de/fahrrad-helmpflicht-lander-ubersicht/

Der ADFC lehnt eine Helmpflicht ab und argumentiert mit einem möglichen Rückgang des Radverkehrs. Als technischer Berater trägt der ADFC zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Helme bei.

Dürfen sich Fahrradfahrer*innen rechts an der Autoschlange vorbeidrängeln?

Ja, Radfahrer*innen dürfen an stehenden Autos rechts vorbei,  aber nur vorsichtig und langsam, wenn genügend Platz dafür vorhanden ist. Langsam rollende Fahrzeuge dürfen nicht rechts überholt werden.

Gilt der grüne Pfeil für Radfahrer*innen?

Ja, seit April 2020 gilt der grüne Pfeil auch für Radfahrer*innen und es gibt zusätzlich einen neuen grünen Pfeil nur für Radfahrer* innen. Dieser erlaubt Rechtsabbiegen, auch bei roter Ampel. Wie fürs Auto gilt: erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, dann abbiegen.

Ist nebeneinander fahren verboten?

Nein, zu zweit nebeneinander zu fahren ist nicht verboten, solange der Verkehr nicht behindert wird. Grundsätzlich erlaubt ist es, in Fahrradstraßen oder in einem „geschlossenen Verband“ (ab 16 Radfahrer*innen) nebeneinander zu fahren.

Muss der Fahrradweg immer benutzt werden?

Ja, es gibt eine Radwegebenutzungspflicht. Diese gilt für Radwege, die mit den blau/weißen Gebotssymbolen gekennzeichnet sind. Fehlt diese Beschilderung und ist der Radweg nur durch eine Markierung auf dem Boden zu erkennen, gilt keine Pflicht zur Nutzung. Ist auf beiden Seiten ein Radweg vorhanden, muss der in Fahrrichtung rechte Radweg benutzt werden. Gibt es nur links einen Radweg, darf er benutzt werden, wenn ein Verkehrszeichen das explizit erlaubt. Geisterfahrern auf dem Radweg droht ein Bußgeld von 20,00 Euro. Diese Regelungen gelten für alle Radfahrer*innen, also auch für Rennräder und Liegeräder, selbst wenn diese Autogeschwindigkeiten erreichen können.

Was gilt für Lastenräder?

Für Lastenräder gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle anderen Fahrräder, also auch zum Beispiel die Radwegbenutzungspflicht (bei entsprechender Beschilderung und ausreichend Platz). Parken dürfen Lastenräder auf dem Gehweg, wenn sie die Fußgänger*innen nicht behindern und am Fahrbahnrand (nachts mit Beleuchtung). Neu mit der StVO Novelle 2020 sind Parkflächen und Ladezonen, die speziell für Lastenräder ausgewiesen sind. FAQ’s zu Lastenrädern werden hier beantwortet: http://lastenrad-zum.oekostadt.org/faqs.

Dürfen Kinder auf der Straße fahren?

Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, zwischen acht und zehn Jahren dürfen sie wahlweise auf der Straße oder auf dem Gehweg fahren.  Auf dem Gehweg muss natürlich immer langsam gefahren werden, Fußgänger*innen haben immer den Vortritt. Erwachsene dürfen Kinder mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten. Für beide gilt: beim Überqueren der Fahrbahn ist vorher abzusteigen.

Ist freihändiges Radfahren erlaubt?

Nein, freihändig fahren ist verboten und zieht ein Bußgeld nach sich. Einhändig fahren ist erlaubt, solange man das Fahrrad weiterhin gut kontrolliert. In Ordnung ist es zum Beispiel, kurz nach der Wasserflasche zu greifen.

Ist Telefonieren beim Radfahren erlaubt?

Telefonieren mit dem Handy in der Hand ist auch auf dem Fahrrad nicht erlaubt, natürlich auch nicht Nachrichten tippen oder Musik suchen.

Was darf ich auf einer Fahrradstraße?

Auf einer Fahrradstraße darf nebeneinander gefahren werden, ansonsten gelten die Regeln der StVO weiter, also Rechts vor Links, Tempo 30, ….

Wie viel Alkohol ist erlaubt?

Betrunken Radfahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wer mit mehr als 1,6 Promille fährt, kassiert drei Punkte in Flensburg und muss zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Auch schon ab 0,3 Promille droht dem*derjenigen eine Anzeige, der*die auffällig fährt oder einen Unfall verursacht. Auf dem E-Bike oder S-Pedelec gelten die gleichen Promille-Grenzen wie im Auto.

Gibt es Punkte in Flensburg für Radfahrer*innen?

Ja, bei Verstößen gegen die StVO können Radfahrer*innen Punkte in Flensburg kassieren und dies sobald ein Bußgeld ab 60,00 Euro verhängt wird. Dies gilt übrigens immer als A-Verstoß, der die Probezeit für Fahranfänger*innen auf 4 Jahre verlängert und diese*n verpflichtet, ein Aufbauseminar zu besuchen.

Gibt es ein Fahrverbot auf dem Fahrrad?

Ja, wer zu oft mit über 1,6 Promille aufgefallen ist, riskiert ein absolutes Fahrverbot. Dieses schließt auch Radfahren ein.

Darf ich Personen mitnehmen?

Ja, auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der*die Fahrzeugführende mindestens 16 Jahre alt ist. Ein Kind unter 8 Jahren darf auf einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden oder zwei Kinder im Anhänger.

Wie unterscheidet sich die Rechtslage für E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?

Ein Pedelec (elektrischer Motor unterstützt bis max. 25 km/h und das nur, wenn selber in die Pedale getreten wird, maximale Motorleistung: 250 W) gilt rechtlich als Fahrrad, auch wenn es über eine Anfahrhilfe verfügt. Das heißt es gibt keine Führerscheinpflicht, keine Altersbeschränkung, keine Versicherungs- und keine Helmpflicht.

Ein S-Pedelec (elektrischer Motor unterstützt bis max. 45 km/h, maximale Motorleistung: 4.000 W) gilt als Kraftfahrzeug. Vorgeschrieben sind daher Fahrerlaubnis Klasse AM, Versicherung, Kennzeichen und es gilt die Helmpflicht.

Ein E-Bike (Achtung: beim E-Bike handelt es sich um eine feststehende Fahrzeugart, bei der der Motor nicht über die Tretbewegung gesteuert wird, sondern wie beim Mofa über einen Drehgriff am Lenker; E-Bike und Pedelec werden zwar oft in Artikeln synonym verwendet, sind aber getrennte Fahrzeugarten) muss in geschlossenen Ortschaften auf der Straße fahren, außerorts darf das E-Bike auf den Radweg. Es gilt Helmpflicht, Versicherung und Kennzeichen sind erforderlich.

Wie sieht das vorschriftsmäßige Fahrrad aus?

Ein nach StVZO verkehrssicheres Fahrrad verfügt über eine hell tönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Rückstrahler an beiden Seiten der Pedale, ebenso gelbe Rückstrahler in den Speichen, jeweils zwei pro Rad, bzw. weiße Reflektorenstreifen am Reifen. Neben einem weißen Reflektor vorne und einem roten Reflektor hinten muss es natürlich auch ein Rücklicht und ein Frontlicht (mindestens 10 Lux) geben. Dieses darf durch Dynamo, Batterie oder Akku betrieben werden, solange die Stromquelle mindestens 3 Watt erzeugt. Nicht erlaubt sind blinkende Rücklichter.

Darf man mit dem Fahrrad die Einbahnstraße in entgegengesetzte Richtung befahren?

Nein, außer dies ist ausdrücklich durch ein Zusatzschild erlaubt. Ist dem nicht so, wird ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro fällig. Wer legal gegen die Richtung einer Einbahnstraße fährt, muss sich natürlich an die StVO halten, also Rechts vor Links, Rechtsfahrgebot usw.

Darf ich mein Fahrrad überall abstellen, wo ich will?

Auf öffentlichen Verkehrsflächen, also Fußweg, Fahrbahnrand oder Fußgängerzone dürfen Fahrräder abgestellt werden, wo sie niemanden behindern. Am Straßenrand parkende Räder müssen bei Dunkelheit jedoch beleuchtet werden. Wer jedoch vor einem Schaufenster parkt oder sein Rad an einen privaten Zaun kettet, wo ein privates Verbotsschild angebracht ist, läuft Gefahr, dass der*die Ladenbesitzer*in oder Eigentümer*in das Rad kostenpflichtig entfernt - und das zu Recht.

Gilt der Zebrastreifen auch für Fahrradfahrer*innen?

Radfahrer*innen müssen anhalten und den Fußgängern*innen am Zebrastreifen Vorrang gewähren. Wenn sie selbst den Zebrastreifen zum Überqueren der Straße nutzen wollen, müssen sie absteigen und schieben, oder das Fahrrad wie einen Tretroller benutzen. Es gibt zwar kein ausdrückliches Fahrverbot auf dem Zebrastreifen, allerdings hat der*die fahrende Radfahrer*in auch keinen Vorrang und trägt bei einem Unfall eventuell eine Mitschuld.

Welche Ampel gilt für Fahrradfahrer*innen?

Schwierige Frage! In der StVO steht: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt."

Das heißt eigentlich: Radfahrer*innen auf der Fahrbahn richten sich nach der Fahrbahnampel, egal was die Fußgängerampel zeigt und ob diese auch ein Fahrradpiktogramm hat. Radfahrer*innen auf dem Radweg sehen auf die Fahrradampel, wenn sie vorhanden ist, auf die Fußgängerampel, wenn sie ein Fahrradpiktogramm aufweist und sonst auf die Fahrbahnampel.

Schutzstreifen, Radfahrstreifen und Radweg. Was ist was, und was muss wann benutzt werden?

Ein Fahrradstreifen ist durch eine durchgezogene weiße Linie von der Fahrbahn abgetrennt. Es besteht Benutzungspflicht, wenn er als Fahrradstreifen gekennzeichnet ist. Dann dürfen Autos hier auch weder parken noch halten. Auf einem Schutzstreifen, der durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet ist, gilt keine Benutzungspflicht. Da er Teil der Fahrbahn ist muss der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von den Autofahrer*innen eingehalten werden. Eine Benutzungspflicht gibt es nicht, es gilt aber das Rechtsfahrgebot zu beachten.

Im Gegensatz zum Radstreifen ist der Radweg nicht Teil der Hauptfahrbahn. Den Radweg benutzen müssen auch E-Scooter. Nichts verloren auf dem Radweg haben Inline-Skater, Mofas und Motorräder.

Darf ich auch einfach in der Mitte der Fahrbahn fahren?

Auf der Fahrbahn gilt generell das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet, alle Verkehrsteilnehmer*innen müssen möglichst weit rechts fahren. Wenn aber der rechte Fahrbahnrand wegen Straßenschäden nicht befahrbar ist, oder dort Fußgänger*innen unterwegs sind oder Autos parken, von denen ja ein angemessener Abstand eingehalten werden muss, dann kann „möglichst weit rechts“ schon mal in der Fahrbahnmitte sein. Angenehmer Nebeneffekt: Autofahrer*innen halten in der Regel mehr Abstand zu Radfahrer*innen, die in der Fahrbahnmitte radeln.

Ein Wort zu Mountainbikes: dürfen sie überall, auf allen Waldwegen oder querfeldein fahren?

Das Forstgesetz erlaubt es Jedermann und Jederfrau, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten. Befahren, z.B. mit Fahrrad oder Mountainbike ist nur mit Erlaubnis des Waldbesitzers legal.

Regionale Unterschiede sind zu beachten, so schützt z.B. die Bayerische Verfassung das Radfahren in freier Natur, wenn es nicht rein sportlichen oder kommerziellen Zwecken dient und die Fahrweise angepasst ist. Tatsächlich sind die Fronten verhärtet. Forstwirte argumentieren mit der hohen Belastung des Ökosystems Wald, Mountainbiker*innen halten diese Argumente für vorschoben.

Aber es geht auch legal: auf https://www.deinefreizeit.com/radtouren/mtb-touren/  finden Sie Tourenvorschläge im Rhein-Neckar Kreis.

Gibt es Orte und Areale in Deutschland, wo das Fahrrad nicht erlaubt ist?

Radfahren verboten ist überall, wo dieses Schild steht: "Verbot für Radfahrer"

oder dieses "Verbot für Fahrzeuge aller Art".

 

Verboten ist natürlich die Benutzung der Autobahn und der Bundesstraßen, wenn sie Kraftfahrstraßen sind. Waldwege in Baden Württemberg dürfen nur befahren werden, wenn sie mindestens 2 Meter breit sind: http://www.landesrechtbw.de/jportal;jsessionid=8AF2B5C7F31907AD8E8F554B99B5851A.jp81?quelle=jlink&query=WaldG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-WaldGBWV14P37

Was kann ich tun, wenn mich ein*e Autofahrer*in bedrängt, aggressiv mir gegenüber fährt oder z.B. mich nicht mit ausreichendem Abstand überholt (schneidet) oder wenn der Radweg zugeparkt ist?

Der Fahrrad-Monitor des Bundesministeriums für Verkehr (BMVI) zeigt, dass sich etwa jede*r zweite Radfahrer*in in Deutschland im Straßenverkehr nicht sicher fühlt. Wird man als Radfahrer*in bedrängt oder gefährdet, kann man Anzeige erstatten. Dafür: Nummernschild merken und zur Polizei gehen. Die traurige Wahrheit ist, dass solche Verfahren oft im Sand verlaufen. Oft werden Gefahrensituationen auch von Radfahrer*innen völlig anders interpretiert als von Autofahrer*innen, die mit "Knautschzone" unterwegs sind. Da werden Konflikte nicht auf der gerichtlichen Ebene ausgetragen, sondern emotional auf der Straße.

Gehwegparker*innen nerven nicht nur, sie gefährden sowohl Radfahrer*innen als auch Fußgänger*innen. Der VCD verteilt die "Gelbe Karte" um mehr Bewusstsein zu schaffen. Diese "Gelbe Karte" können Sie z.B. auch in Heidelberg im Zentrum für umweltbewusste Mobilität (ZUM) (www.zum-hd.de) erhalten, so dass Sie diese an Autoscheiben auf Gehwegen parkender Fahrzeuge stecken und den*die Autofahrer*in so auf das Fehlverhalten und die Gefährdung aufmerksam machen können. Viele Ordnungsämter bieten inzwischen Formulare im Internet an, um Falschparker*innen anzuzeigen. Es geht auch per App unter www.weg.li (früher Wegeheld).

Darf ich z.B. weil ein*e andere*r Radfahrer*in entgegenkommt, auf den Fußweg ausweichen?

Ja, aber ich muss vorher absteigen.

Muss der*die Radfahrer*in absteigen beim Schild "Radfahrer absteigen"?

Das Schild "Radfahrer absteigen" ist ein Zusatzschild. Es gilt daher nur in Verbindung mit einem direkt darüber angebrachten Verkehrszeichen. Alleine ist es wirkungslos. Ist das Schild unter einem Gehweg oder Radweg-Gebotsschild angebracht, kann man einfach auf der Straße weiterfahren.

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