Bundesbehörden

 Im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ zwischen CDU, CSU und SPD zur 18. Legislaturperiode steht:
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[Auszug] Der Schutz und die Bewahrung der natürlichen Schöpfung erhält unsere elementare Lebensgrundlage und ist Teil unserer Verantwortung für künftige Generationen. Umweltschutz ist für uns eine Investition in Lebensqualität, auf die alle Menschen einen Anspruch haben. Für uns ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung grundlegendes Ziel und Maßstab des Regierungshandelns. Dies gilt insbesondere für eine Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Wir werden uns für eine Stärkung der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie einsetzen. Wir verstärken die nationalen Nachhaltigkeitsziele und setzen sie um, wie etwa im öffentlichen Beschaffungswesen. Wir wollen „Bildung zur Nachhaltigen Entwicklung“ in allen Bildungsbereichen stärker verankern…..

…. Wir wollen den Naturreichtum und die Artenvielfalt unserer Heimat bewahren. Die nationale Biodiversitätsstrategie wird umgesetzt. Das Nationale Naturerbe wird um mindestens 30 000 ha erweitert und hierfür werden Flächen, die aus der militärischen Nutzung genommen werden, von der Privatisierung ausgenommen und an interessierte Länder, Umweltverbände oder -stiftungen übertragen. Damit wird auch dem „zwei Prozent-Wildnis- Ziel“ bis 2020 bzw. dem „fünf Prozent-Ziel-natürliche Waldentwicklung“ nähergekommen. Das Förderprogramm „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ wird weitergeführt. Wir werden uns für eine „Alpenstrategie“ einsetzen. Das Nagoya-Protokoll wird schnellstmöglich ratifiziert und umgesetzt. Die Zusagen zum internationalen Biodiversitätsschutz werden eingehalten. Wir treten für Schutz, Erhalt sowie Wiederaufbau von Wäldern und Waldstrukturen sowie für eine damit verbundene Waldfinanzierung ein. Der REDD+ Mechanismus der Klimarahmenkonvention wird weiterentwickelt. Wir verbessern den Wildtierschutz und gehen gegen Wilderei sowie den illegalen Wildtierhandel und deren Produkte vor; Handel mit und private Haltung von exotischen und Wildtieren wird bundeseinheitlich geregelt. Importe von Wildfängen in die EU sollen grundsätzlich verboten und gewerbliche Tierbörsen für exotische Tiere untersagt werden. Die Koalition sorgt gemeinsam mit anderen Staaten für einen besseren Vogelschutz entlang der Zugrouten….
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Folgende Bundesbehörden verfolgen diese Ziele:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de
Kernaufgaben des BMUB sind:
- die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in den entsprechenden Politikfeldern zu gestalten. Hierzu gehören auch die Ausgestaltung des Ordnungsrechtes und die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht.
- die finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung sowie die Unterstützung von Markteinführung innovativer Technologien. Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände, Unternehmen oder Kommunen können dadurch für bestimmte Projekte eine finanzielle Unterstützung erhalten.
- die enge Zusammenarbeit auf Bundesländer- und internationaler Ebene.
- die Kommunikation für eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Akzeptanz. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Internetveröffentlichungen und Broschüren stets aktuell informieren. Durch Veranstaltungen und eine Fortentwicklung der Prozesse zur Bürgerbeteiligung sollen sie sich darüber hinaus auch aktiv einbringen können.

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340 2103-0
E-Mail: buergerservice@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de
Das Umweltbundesamt ist eine wissenschaftliche Behörde. Etwa 1.500 MitarbeiterInnen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen beobachten und bewerten den Zustand der Umwelt. Wir beraten die Politik und arbeiten an Gesetzesvorschlägen mit. In Laboren, Simulationsanlagen und Messstationen erhebt und analysiert das UBA eigene Umweltdaten und die Dritter. Gleichzeitig arbeiten wir eng mit den Landesumweltbehörden und Gesundheitsbehörden zusammen. Neben der „rein“ wissenschaftlichen Arbeit sind der Vollzug der Umweltgesetze und die Information der Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Umweltschutzes weitere Schwerpunkte der täglichen Arbeit.

Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon: 0228 8491-0
E-Mail: info@bfn.de
Internet: www.bfn.de
Das Bundesamt für Naturschutz unterstützt das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich in allen Fragen des nationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt es wissenschaftliche Forschung auf diesen Gebieten und setzt verschiedene Förderprogramme um. Außerdem nimmt es wichtige Aufgaben beim Vollzug des internationalen Artenschutzes, des Meeresnaturschutzes, des Antarktis-Abkommens und des Gentechnikgesetzes wahr.

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA)
Schwannstraße 3
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 4566-248
E-Mail: lana-geschaeftsstelle@mkulnv.nrw.de
Internet: www.la-na.de
Die (LANA) ist ein Gremium, in dem die Vertreter der obersten Naturschutzbehörden der Bundesländer und der Bund über die Schwerpunktthemen des Naturschutzes beraten. Auf den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des LANA-Plenums erörtern die Mitglieder der Länder und des Bundes Fragen ihres Aufgabenbereichs, um Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen. Wichtig sind der Informationsaustausch zwischen den Ländern und die Vereinheitlichung der Umsetzung des Naturschutzrechtes.

Lesen Sie hier weiter: Stiftungen

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