Vereinsgründung

Laut dem Rechtswörterbuch und iSd §§ 21 ff. BGB ist ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks mit körperschaftlicher Verfassung (Vorstand und Mitgliederversammlung als Organe), der einen Gesamtnamen führt, nach außen als Einheit auftritt und in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig ist. Es wird unterschieden zwischen dem rechtsfähigen und dem nicht-rechtsfähigen Verein. Der rechtsfähige Verein erreicht seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Er erhält dann den Zusatz "e.V." als eingetragener Verein. Der eingetragene Verein muss mindestens sieben Mitglieder haben (§ 56 BGB). Die Gründer müssen in der Regel volljährig sein.

Wenn sich also mehrere "Gleichgesinnte" zusammenschließen wollen, um künftig ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, läuft dies häufig auf eine Vereinslösung hinaus, gerade wenn vorrangig keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt werden sollen, sondern man sich für das "Gemeinwohl" engagieren möchte. Eine Vereinsgründung ist relativ einfach, vorausgesetzt, Sie beachten einige rechtliche und organisatorische Vorgaben (STERN-Checkliste zur Vereinsgründung).

1. Erstellen Sie eine Vorlage für die Satzung. Beim Amtsgericht können Sie mit einem Rechtspfleger die Zulässigkeit von Bestimmungen klären.

2. Soll Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt werden? Die Formulierungen der "Steuer-Mustersatzung" müssen wörtlich übernommen werden. Ihr Finanzamt gibt Ihnen vor der Gründung das steuerliche ok.

3. Verschicken Sie die Einladung zur Gründungsversammlung. Fügen Sie unbedingt auch den Satzungsentwurf bei.

4. Bereiten Sie ein Gründungsprotokoll vor. Nach diesem Ablaufplan wird die Gründungsversammlung durchgeführt. Es müssen mindestens sieben Personen anwesend sein. Lassen Sie alle Personen auf einer Anwesenheitsliste mit Namen und Anschriften unterschreiben.

5. Besprechen Sie den Satzungsentwurf, fügen Sie Änderungen handschriftlich ein. Mit der Verabschiedung der Satzung ist der Verein gegründet. Beschließen und protokollieren Sie, dass eventuelle Beanstandungen redaktioneller Art vom Vorstand behoben werden dürfen.

6. Auf der Satzungsurschrift müssen alle Gründungsmitglieder unterschreiben.

7. Die Mitglieder des nach der Satzung vorgesehenen Vorstands werden gewählt.

8. Mit dem Gründungsprotokoll - dieses ist die Urkunde über die Gründung des Vereins und die Bestellung des Vorstands - gehen die nach § 26 BGB vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zum Notar, und beantragen die Eintragung des Vereins im Vereinsregister (Beglaubigung der Unterschriften). Übersenden Sie dem Notar die Datei mit der verabschiedeten endgültigen Satzung, damit dieser die Unterlagen auf elektronischem Weg beim Amtsgericht einreichen kann.

9. Gleichzeitig mit der Anmeldung schicken Sie eine Ausfertigung der Satzung an das Finanzamt. Mit der Anerkennung der vorläufigen Gemeinnützigkeit werden Sie von der Zahlung von Eintragungskosten befreit. Sie dürfen Spenden annehmen und Zuwendungsbestätigungen ausstellen.

10. Mit der Eintragung in das Vereinsregister ist der Verein ein "eingetragener Verein" und muss den Zusatz e.V. führen.

Für weitere Details sei der „Kurzleitfaden Vereinsgründung“ vom Bundesverband Deutscher Vereine & Verbände e.V. (bdvv) empfohlen.

Bürgerinitiative

Laut WIKIPEDIA ist eine Bürgerinitiative eine aus der Bevölkerung heraus gebildete Interessenvereinigung, die aufgrund eines konkreten Anlasses in ihrer politischen, sozialen oder ökologischen Welt Selbsthilfe organisiert und somit möglicherweise Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere gesellschaftliche Gruppierungen nimmt.

Viele Bürgerinitiativen beschränken sich auf eingegrenzte Sachprobleme, weswegen sie auch als sog. Ein-Punkt-Organisationen bezeichnet werden. Eine Bürgerinitiative ist basisdemokratisch, da sie eine Veränderung von der Basis her, also von der Bevölkerung ausgehend, initiiert. Die zum Erreichen des Ziels erforderlichen Maßnahmen werden koordiniert und organisiert, um Zeit und Aufwand zu sparen und der Meinung bzw. dem Anliegen der Bürgerinitiative mehr Nachdruck zu verleihen. Dazu werden meist Unterschriften gesammelt, Demonstrationen durchgeführt oder Petitionen verfasst.

Der Begriff „Bürgerinitiative“ ist nicht an eine bestimmte Organisationsform gebunden. Die meisten Bürgerinitiativen sind zunächst nur lose Gruppierungen ohne feste Organisationsstrukturen. Erfordert die Durchsetzung des Zieles ein längerfristiges Engagement, bilden sich oft Vereine. Insbesondere wenn Bürgerinitiativen langfristige kommunalpolitische Ziele verfolgen, können aus ihnen auch Wählergemeinschaften entstehen.

Wer eine Bürgerinitiative ins Leben rufen will, braucht immer einen langen Atem, außerdem eine große Fähigkeit, Mitstreiter und finanzielle Unterstützer zu gewinnen und zu inspirieren, sowie den Mut, sich mit einer oft unbeirrbaren Verwaltung anzulegen und in manchen Fällen auch die Häme der Lokalpresse zu ertragen.

Zur Gründung einer Bürgerinitiative gehört die Schaffung einer Öffentlichkeit, die das eigene Vorhaben unterstützt. Im Idealfall veröffentlicht die örtliche Presse eine Notiz über eine erste Zusammenkunft oder einen Gründungsaufruf. Ist die örtliche Tageszeitung parteiisch und verweigert die Meldung, helfen nur persönliche Kontakte. Siehe dazu auch den Beitrag „Bürgerinitiative“ des Landesbildungsservers Baden-Württemberg mit Materialien und weiterführenden Links zum Thema.


Lesen Sie hier weiter:Bürgerbeteiligungsverfahren

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